Was ist Gewährleistung?
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt im Regelfall 24 Monate.
Diese bezieht sich auf Fehler, die von Anfang an vorhanden waren. Tritt ein Fehler innerhalb der ersten 12 Monate auf, so geht der Gesetzgeber automatisch von einem anfänglichen Fehler und somit einen Schaden im Rahmen der Gewährleistung aus.
Tritt ein Fehler aber erst nach den ersten 12 Monaten auf, so muss nachgewiesen werden, dass dieser Fehler von Anfang an vorlag (die sogenannte Beweislastumkehr). Ist dieser Nachweis nicht möglich, geht der Gesetzgeber nicht von einem anfänglichen Fehler und somit nicht von einem Schaden im Rahmen der Gewährleistung aus.
Bei Käufen vor dem 01.01.2022 beträgt die Beweislastumkehr nur 6 Monate (statt 12 Monate)